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EEG-Umlage:
Diese Umlage wird genutzt, um die Energiewende weiter voranzutreiben
und die Erzeugung von Strom aus Wasser- und Windkraft, Solarenergie,
Geothermie, Klär- und Grubengas sowie aus Biomasse zu födern.
KWK-Umlage:
Strom kann in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sehr effizient und mit
niedrigem Brennstoffverbrauch gewonnen werden – diese Technologie soll
durch die KWK-Umlage gefördert werden.
§ 19 StromNEV-Umlage:
Diese Umlage wird zum Ausgleich der per Gesetz erlassenen
Entlastungsregelungen für Industrieunternehmen mit einem hohen
Stromverbrauch erhoben.
EnWG-Umlage:
Mit der EnWG-Umlage (auch: Offshore-Haftungsumlage) werden die Risiken
und möglichen Komplikationen bei Anschluss der Offshore-Windparks an das
Stromnetz abgefangen.
Umlage für abschaltbare Lasten:
Entfällt in 2016. Ursprünglich wurde diese Umlage erhoben, um das Netz
trotz einer erhöhten Einspeisung von Erneuerbaren Energien stabil zu
halten.
Stromsteuer:
Die Stromsteuer – auch „Ökosteuer“ genannt – wird von allen
Stromverbrauchern gezahlt und fällt pro verbrauchter Kilowattstunde
(kWh) an.
Konzessionsabgabe:
Die Konzessionsabgabe ist eine kommunale Steuer. Sie fließt in die
Kassen der Gemeinden und räumt den Energieversorgern Wegerechte zur
Verlegung und zum Betrieb von Stromleitungen ein.
Hinzu kommen weitere Kosten für die Netznutzung, die Messung und Abrechnung sowie für Energiepreis, Erzeugung und Vertrieb.
Ab dem 1. Januar werden die für das Jahr 2016 gesetzlich festgelegten Umlagen, Steuern und Abgaben in Ihrer Stromrechnung erfasst. Die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % wird auf alle anfallenden Kosten – auch alle staatlichen Umlagen, Abgaben sowie die Stromsteuer – erhoben.